Barrierefreiheit Blog & Strategien zur barrierefreien Webentwicklung

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Barrierefreie Webseiten gestalten

Übergangsfrist ist vorbei – und warum jetzt der Hype?

Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz – offiziell Richtlinie (EU) 2019/882 – ist ein Gesetz der EU, das Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen ermöglichen soll. Es wurde bereits 2019 beschlossen, aber seit dem 28. Juni 2025 müssen sich viele Unternehmen verpflichtend daran halten. Ziel ist, dass digitale Angebote für alle Menschen nutzbar werden – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Ich musste mal wieder back to the roots, deshalb mal wieder etwas Technisches.  Dropdown-Menüs sieht man auf fast jeder Website. Solche Ausklappmenüs sind ein bewährtes Mittel, um Besucher durch umfangreiche Seitenstrukturen zu führen, ohne die Startseite mit hunderten Links zu überladen. Das Prinzip ist bekannt: Ein Klick auf einen Link, und eine Liste mit Links zu  Unterseiten erscheint.

Wie gut lesbar ein Text ist, entscheidet, ob er tatsächlich gelesen wird. Dabei spielt der Kontrast von Vordergrund- zur Hintergrundfarbe eine deutliche Rolle. Im Juni 2025 hat WebKit die Unterstützung für eine neue CSS-Funktion namens contrast-color() als Feature-Flag in seine Engine integriert. Alle anderen Browser unterstützen diese Methode leider noch nicht.

Seit mehr als 25 Jahren widme ich mich dem Aufbau barrierefreier Websites. Nächstes Jahr (2024) tritt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen in Kraft. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Online-Diensten und Informationen haben.

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