Allgemeines Trends und Entwickungen in Webdesign

Wer eine Website betreibt und über Suchmaschinen gefunden werden will, kommt an Google schlicht nicht vorbei. 9 von 10 Nutzer weltweit suchen dort. Alternativen wie Ecosia oder DuckDuckGo werden kaum genutzt. Selbst Microsofts Bing kommt nur auf einen Marktanteil von 3,4 Prozent.

Im Januar 2026 hat Google das Patent US12536233B1 erteilt bekommen. Der Titel: „AI-generated content page tailored to a specific user." Klingt technisch. Ist es auch. Aber wenn dieses Patent tatsächlich zur Anwendung kommt, hat das weitreichende Konsequenzen.

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Wie das die Google-Suche verändern könnte?

Ein konkretes Beispiel. Es ist Frühling. Sie suchen nach leichteren Schuhen – vielleicht nach Sommersandalen. Sie klicken auf ein Google-Suchergebnis und landen auf der Website eines Unternehmens. So war das bisher. Genau das möchte Google mit diesem Patent ändern.

Geplant ist, dass das  System  zunächst einen sogenannten Landing Page Score für die Seite berechnet, auf die Sie klicken würden. Konkret bedeutet das: Google bewertet die Seite anhand von Absprungrate, Klickrate, Conversion Rate sowie der Qualität des Designs und der Inhalte. Das klingt zunächst nach einer bekannten Metrik – aber dann kommt der entscheidende Schritt. Wenn die Seite einem möglichen Schwellenwert unterschreitet, also schlecht genug abschneidet, generiert Google eine eigene KI-Seite für dieses Unternehmen oder den Anbieter und  verweist den Nutzer auf diese KI Seite.

Was diese KI-Seite könnte

Die generierte Seite ist keine statische Alternative. Sie ist auf den einzelnen Nutzer zugeschnitten, auf Grundlage seiner aktuellen Suchanfrage und seiner gesamten Suchhistorie. Befindet man sich z.B. in einer längeren Recherchereihe, wie erst „neue Trends in der Frühlingsmode", dann „bequeme Sommerschuhe", dann ein konkreter Markenname, dann versteht das System den Kontext dieser Reise. Und baut die Seite genau darauf auf. Dazu kommen ein Produkt-Feed, ein Kaufbutton und möglicherweise ein integrierter KI-Chatbot. Der Nutzer kann also auf der von Google generierten Seite direkt Fragen stellen und Antworten erhalten. Alles dynamisch. Alles ohne Ihr Zutun.

Wer hat die Kontrolle

Das ist der eigentliche Kern. Bisher war Ihre Landing Page Ihre Bühne. Sie entscheiden, worüber Sie informieren, wie Ihre Seite aussieht, welche sprachliche Tonalität Sie wählen. Aber das System, das Google hier patentiert hat, greift genau an diesem Punkt an. Ihr Kunde kommt möglicherweise niemals auf Ihre Seite. Er sieht nur die optimierte Google-Version davon. Befindet man sich in einer Branche, in der Vertrauen zählt, wie Gesundheit, Finanzen, Beratung, NGOs, dann ist der Markenkern auf der Landing Page oft der eigentliche Grund, warum ein Nutzer bleibt. Und genau das fällt weg.

Google würde  die Seite auf Basis von Produktdaten, Suchanfragen und Nutzerhistorie aufbauen. Nicht auf Basis Ihrer Markenwerte, Ihrer Bildsprache oder Ihrer Unternehmensgeschichte. Die KI-Seite ist funktional optimiert, aber sie ist nicht Sie. Wer bisher in Google Ads investiert hat, zahlte für Klicks auf seine eigene Seite. Wenn Google nun eine alternative KI-Seite anbietet, stellt sich die Frage: Wohin führt der Klick eigentlich noch? Und wer profitiert davon? Das Geschäftsmodell von Google Ads basiert auf Traffic zu Ihrer Seite. Dieses Patent deutet eine Verschiebung an, hin zu einem Modell, in dem Google nicht mehr nur Vermittler ist, sondern Gestalter des Nutzererlebnisses wird.

 

Vier Gesetze, vier Baustellen

Der Digital Markets Act sagt zum Beispiel, dass Google seine eigenen Dienste nicht systematisch bevorzugen darf. Vielleicht würde  das aber passieren, wenn eine Google-generierte Seite prominenter erscheint als die originale Unternehmenswebsite und das Unternehmen nicht zugestimmt hat.

Das Urheberrecht. Google würde Inhalte verarbeiten, transformieren und neu veröffentlichen. Ob das ohne ausdrückliche Lizenz rechtlich zulässig wäre, ist ungeklärt.  Eine KI-generierte Seite, die auf fremden Texten und Bildern basiert, ist keine Zusammenfassung. Sie ist eine Bearbeitung. Ob das durch das übliche Crawling-Einverständnis gedeckt wäre, ist eine offene Frage.

Der Digital Services Act stellt drei Fragen, die hier unbeantwortet bleiben: Wer ist rechtlich verantwortlich für eine Seite, die kein Unternehmen freigegeben hat? Reicht ein kleiner KI-Hinweis wirklich für Transparenz? Und wo endet Personalisierung – und beginnt Manipulation?

Wir haben die Wahl

Niemand ist gezwungen, Google zu nutzen. Der Nutzer kann eine andere Suchmaschine wählen. Der Website-Betreiber kann sich aus dem Index ausschließen. Das klingt fair. Aber wer sich aus dem Google-Index verabschiedet, verabschiedet sich von 90 Prozent aller Suchanfragen.

 

Mit Qualität auf der sicheren Seite

Es ist zunächst nur ein Patent. Aber ein Patent mit einer klaren Intention. Ob es in der EU rechtlich so umsetzbar ist, bleibt zu klären. Das klingt zunächst nach reiner Defensive. Aber konkret bedeutet das: Wer seine Landing Pages so baut, dass Nutzer wirklich finden, was sie suchen gibt Google schlicht wenig Anlass zum Eingreifen. Und eine schlecht nutzbare Seite hätte auch ohne dieses Patent ein Problem. Prüfen Sie, ob Ihre Seite wirklich funktioniert. Investieren Sie in echte Nutzerführung. Und beobachten Sie die rechtliche Entwicklung in der EU.   Noch ist alles offen. Wer aufmerksam bleibt, kann früh reagieren.


Quellen Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act, Art. 6 Abs. 5  Verordnung (EU) 2016/679 – DSGVO, Art. 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) ³Richtlinie (EU) 2019/790 – Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, Art. 3 und 4 ⁴ Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act, Art. 25 (Dark Patterns) und Art. 26 (Transparenz bei Werbung) , AI-generated content page tailored to a specific user https://patents.google.com/patent/US12536233B1/en 

 

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